Mit 01.01.2019 gilt die gesetzliche Registrierungspflicht für Wertkarten.
Die Registrierung Ihrer WOWWW! Wertkarte können sie ab 01.01.2019 einfach und schnell bei vielen Stellen vornehmen:
Bitte halten Sie für die Registrierung – unabhängig davon wo Sie die Registrierung durchführen – einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein), Ihre Rufnummer und Ihren PUK-Code, der sich auf Ihrem SIM- Kartenträger befindet, bereit!
Sollten Sie Ihren PUK-Code nicht griffbereit haben, können Sie kostenlos einen zeitlich begrenzten Code anfordern. Senden Sie hierfür einfach eine SMS mit "ppreg" an 810820.
WOWWW! Wertkarte online registrieren
Online stehen Ihnen folgende Registrierungsverfahren zur Verfügung
Sie haben Ihre WOWWW! Wertkarte nach dem 01.01.2019 aktiviert:
Wenn Sie Ihre wowww Wertkarte ab dem 01.01.2019 aktivieren wollen, müssen Sie vorab die Registrierung vornehmen. Erst nach der Registrierung können Sie Ihre wowww Wertkarte verwenden.
Sie haben Ihre WOWWW! Karte bereits vor dem 01.01.2019 aktiviert:
Sollten Sie Ihre wowww Wertkarte bereits vor dem 31.12.2018 aktiviert haben, dann besteht für Ihre Registrierungspflicht eine Übergangsfrist bis zum 01.09.2019. Eine Aufladung Ihrer wowww Wertkarte ist ab dem 01.09.2019 ohne vorheriger Registrierung nicht mehr möglich. Ein noch vorhandenes Guthaben kann noch bis zum Ende der Gültigkeit Ihrer wowww Wertkarte genutzt werden.
Mit 01.01.2019 sind alle Betreiber von Kommunikationsnetzen nach dem Telekommunikationsgesetz* verpflichtet, bei neu erworbenen Wertkarten SIM-Karten vor Aktivierung bzw. Freischaltung zur Identifizierung der Teilnehmer bestimmte Stammdaten** zu erheben.
*) § 97 Absatz 1a in Verbindung mit § 109 Absatz 3 Ziffer 22 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003
**) § 92 Absatz 3 Ziffer 3 lit. a, b und g TKG 2003